Vertragssicherheit
In Deutschland werden Wohnungs- und Grundstückskaufverträge zur Sicherheit aller Beteiligten grundsätzlich bei einem Notar beurkundet.
Der Notar als unabhängiger Dritter trägt dafür Sorge, dass rein aus dem Vertrag keine Partei bevor- oder benachteiligt wird.
Der Erwerb einer Immobilie kann durch Abschluss eines Kaufvertrages oder durch die Beurkundung eines Kaufangebotes und Annahme dieses Angebotes erfolgen.
In den überwiegenden Fällen wird das Kaufangebot mit der aufschiebenden Bedingung der Finanzierungszusage gewählt, damit Sie auf der einen Seiten Ihre Wunschimmobilie reserviert haben und auf der anderen Seite genug Zeit bleibt, eine passende Finanzierung zu finden. Gerne stehen wir Ihnen auch bei der Beschaffung einer individuell auf Ihren Bedarf zugeschnittenen Finanierung zur Seite.
Beim Notartermin sind daher nur der Käufer, der Notar und natürlich auf Wunsch Ihr persönlicher Berater anwesend. Nach Beurkundung des Kaufangebotes , wird dieses zum Hausnotariat des Verkäufers übermittelt, welches dieser dann innerhalb eines festgelegten Zeitraumes annimmt. Erst durch die Annahme des Kaufangebotes kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande.